Design & Entwicklung
§1 Geltungsbereich der AGB
Sämtliche Lieferungen und Leistungen, welche die Vollholz Möbel UG („Vollholz“) im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Herstellung und der Lieferung von Möbeln und anderen Waren („Waren“) aus dem Onlineshop und dem offiziellen Katalog von Vollholz erbringt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
§2 Bestellung und Vertragsschluss
1. Vertragspartner des Käufers ist die Vollholz Möbel UG, Arthur-Imhausen-Str. 25, 58453 Witten.
2. Vollholz verkauft nur an Käufer als Endabnehmer. Der Käufer kann Verbraucher (i. S. d. § 13 BGB) oder Unternehmer (i. S. d. § 14 BGB) sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Bei einer Bestellung im geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Käufer aus, sobald dieser eine Bestellung auslöst. Unmittelbar vor Abgabe der Bestellung kann der Käufer seine Angaben noch einmal überprüfen und ggf. korrigieren. Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Sofern Vollholz das Angebot des Käufers annimmt, bestätigt er dies durch eine E-Mail, die gleichzeitig die Angebotsannahme darstellt.
4. Der Bestelltext wird von Vollholz nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abgerufen werden. Der Käufer kann seine Bestelldaten aber unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung ausdrucken.
5. Unsere Produktionen sind keine Vorfertigungen, sondern nach Auswahl und Bestimmungen des Kunden „on demand“ produzierte Möbelstücke, sodass insbesondere hinsichtlich der Holzfarbe, -schattierungen und -maserungen Abweichungen zu den Abbildungen bestehen. Im Übrigen sind die produktbeschreibenden Angaben, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien insofern unverbindlich, als die gelieferte Ware nur unwesentlich (z.B. produktionsbedingt) von diesen Angaben abweicht.
6. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Diese werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Vollholz der Vertragseinbindung ausdrücklich zustimmt.
§3 Zahlungsbedingungen, Lieferung, Versandkosten
1. Die Lieferung erfolgt innerhalb von circa 8 Kalenderwochen Montag bis Freitag, gesetzliche Feiertage ausgenommen) nach Vertragsschluss. Eine Konkretisierung des Liefertermins wird dem Kunden nach Verkaufsschluss mitgeteilt, sobald Vollholz dieses absehen kann.
2. Zusätzlich zum Warenwert fallen Versand- und Verpackungskosten an, welche im Kaufpreis enthalten sind.
Darin nicht enthalten sind die Kosten einer Rücksendung durch den Kunden im Falle eines Widerrufes gemäß der untenstehenden Widerrufsbelehrung. Diese Kosten trägt der Kunde selbst.
3. Vollholz ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Etwaige Mehrkosten, die durch Teillieferungen entstehen, trägt Vollholz.
4. Die Zahlung erfolgt per Überweisung, Klarna, Shopify Payments oder Paypal. Bei Zahlung per Kreditkarte wird die Kreditkarte sofort nach Abschluss des Bestellvorgangs belastet. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum von Vollholz. Gerät der Käufer in Verzug, so hat er unbeschadet weiterer Ansprüche von Vollholz (z.B. Zinsen, Rückbuchungsgebühren) zusätzlich eine pauschale Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,00 zu zahlen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
5. Im Falle eines wirksamen Widerrufs erfolgt die Zurückgewährung der von Vollholz empfangenen Leistungen durch dasselbe Zahlungsmittel, das der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat. Vollholz kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Käufer den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
§4 Gewährleistungsrechte, Haftungsbeschränkung, Gefahrübergang
1. Für alle Waren aus dem Onlineshop von Vollholz gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
2. Vollholz und seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.
§5 Transport und Gefahrübergang
1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt Vollholz die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach seinem billigen Ermessen. Vollholz schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.
Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
2. Für Verbraucher gilt
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, hat der Kunde solche Schäden sofort beim Zusteller zu reklamieren und nimmt unverzüglich Kontakt zu Vollholz auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung keine Konsequenzen. Dieses gilt insbesondere für die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Der Kunde unterstützt damit Vollholz jedoch bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung.
Für Unternehmer gilt
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wird. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlässt der Kunde die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls Vollholz einen Mangel arglistig verschweigt.
§6 Eigentumsvorbehalt
1. Vollholz behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.
2. Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von uns gelieferte und noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen.
3. Für Unternehmer gilt zudem: Vollholz behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an Vollholz im Voraus ab; Vollholz nimmt diese Abtretung an. Vollholz bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
§7 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Datenschutz, Online-Streitbeilegung
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Wenn der Käufer die Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
2. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Witten.
3. Sämtliche vom Käufer übermittelten Daten werden von Vollholz unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Kunde ist mit der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe seiner Daten einverstanden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Es gilt die Datenschutzerklärung.
4. Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung. Die von der EU-Kommission betriebene Online-Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nehmen daran nicht teil.